Freiheit für Kachelmann
City- & Szenenews
29.07.2010
Seit Mitte März hatte Jörg Kachelmann wegen angeblicher Vergewaltigung in U-Haft gesessen. Jetzt hat das Oberlandesgericht Karlsruhe den Haftbefehl gegen den Meteorologen aufgehoben.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass gegenüber Jörg Kachelmann kein dringender Tatverdacht mehr vorliege. Demnach gehe auch die Fluchtgefahr gegen Null. Schließlich sei die Nebenklägerin, seine damalige Freundin, die ihm Vergewaltigung und Bedrohung mit einem Messer vorwirft, die einzige Belastungszeugin - und somit stehe Aussage gegen Aussage.
Darüber hinaus dürfe man so genannte "Falschbelastungsmotive" nicht ausschließen: Die Klägerin habe sowohl bei der Anzeigeerstattung, als auch im Verfahren selbst widersprüchliche Aussagen gemacht. Auch die Möglichkeit, dass sie sich die Verletzungen selbst zugefügt hat, müsse in Betracht gezogen werden.
Für Kachelmann's Anwalt, Reinhard Birkenstock, war dieser Schritt nur eine Frage der Zeit: "Der Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat einem Justizskandal Grenzen gesetzt", resumiert dieser laut dem Südwestrundfunk. Jetzt könne die Vorbereitung auf die Hauptverhandlung folgen.
Diese beginnt am 6. September vor dem Landgericht Mannheim - doch bis dahin darf Jörg Kachelmann seine neu gewonnene Freiheit genießen.
(nm)
Seit Mitte März hatte Jörg Kachelmann wegen angeblicher Vergewaltigung in U-Haft gesessen. Jetzt hat das Oberlandesgericht Karlsruhe den Haftbefehl gegen den Meteorologen aufgehoben.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass gegenüber Jörg Kachelmann kein dringender Tatverdacht mehr vorliege. Demnach gehe auch die Fluchtgefahr gegen Null. Schließlich sei die Nebenklägerin, seine damalige Freundin, die ihm Vergewaltigung und Bedrohung mit einem Messer vorwirft, die einzige Belastungszeugin - und somit stehe Aussage gegen Aussage.
Darüber hinaus dürfe man so genannte "Falschbelastungsmotive" nicht ausschließen: Die Klägerin habe sowohl bei der Anzeigeerstattung, als auch im Verfahren selbst widersprüchliche Aussagen gemacht. Auch die Möglichkeit, dass sie sich die Verletzungen selbst zugefügt hat, müsse in Betracht gezogen werden.
Für Kachelmann's Anwalt, Reinhard Birkenstock, war dieser Schritt nur eine Frage der Zeit: "Der Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat einem Justizskandal Grenzen gesetzt", resumiert dieser laut dem Südwestrundfunk. Jetzt könne die Vorbereitung auf die Hauptverhandlung folgen.
Diese beginnt am 6. September vor dem Landgericht Mannheim - doch bis dahin darf Jörg Kachelmann seine neu gewonnene Freiheit genießen.
(nm)

29.07.2010 22:35
Gast
das image kommt schnell weider hoch, und dann klebt alles an der ex, und die wird RICHTIG "bluten"
der wurde nicht ohne Grund eingebuchtet, irgend was muss ja gestimmt haben und wenn jemand gegen das Gesetz verstösst so das er in die Untersuchungshaft geht ist das ok, es wurden schon Menschen unschuldig Hingerichtet sowas kommt schon mal vor, Leider, aber wer kann von sich sagen er hat immer Recht oder macht keine Fehler, vor dem Gesetz sind alle gleich, sollte jedenfallls so sein auch ein Promi hat keine Boni, und wenn man ihm nun nichts konkretes nachweisen kann muss er raus ansonsten kostet der Herr dem Staat Geld und andere wollen ja auch mal in die Haft ! ,lol

30.07.2010 20:21
Gast
Lerne erst mal RÄUDIG schreiben, bevor du andere als Affen bezeichnest!
Affen sind die Primaten, die NICHT schreiben können!
Affen sind die Primaten, die NICHT schreiben können!

Bitte melde dich an, um Kommentare hinzuzufügen.
weitere Nachrichten aus der Kategorie City- & Szenenews:
Die Rückrunde steht in den Startlöchern - und damit die Hoffnung, von der Talfahrt ins Gipfelstürmen überzugehen. Wie das gelingen kann, ist zumindest Trainer Wolf und Kapitän Pelzer klar.
» mehr lesen
9 Kommentare
Gentechnische Experimente rufen in der Bevölkerung nicht gerade Vertrauen hervor. Umso schlimmer, wenn sie gar nicht erst davon erfährt.
» mehr lesen
Neueste Forschungen haben offenbar den Beweis erbracht, dass sich liebevolle Zuwendung der Eltern positiv auf die Hirnstruktur des Kindes auswirkt.
» mehr lesen








